Unbedacht mitgebracht – Vorsicht vor illegalen Urlaubsmitbringseln

Viele kennen das bestimmt: Ein schöner Urlaub in einem spannenden, „exotischen“ Land geht zu Ende und man möchte gerne eine kleine Erinnerung mit nach Hause nehmen. Da ist schnell mal ein Andenken gekauft oder eingesammelt. Doch bei einigen Souvenirs ist Vorsicht geboten, um unbewusste Verstöße oder gar ungewollte Straftaten zu vermeiden. 

Für viele Tiere, Pflanzen und aus ihnen hergestellte Produkte ist die Einfuhr nach Deutschland gar nicht oder nur unter besonderen Auflagen und mit Genehmigungen erlaubt.  Das liegt daran, dass zahlreiche Arten als gefährdet gelten. Nachzulesen ist dies im Washingtoner Artenschutzübereinkommen WA oder CITES. Es bezeichnet ein Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, dem bereits 175 Länder beigetreten sind.  

Empfehlenswert ist es, sich individuell vor der Reise bei verlässlichen Quellen zu informieren, welche Mitbringsel vor Ort erlaubt sind. Ansonsten folgt am Zoll des Flughafens im schlimmsten Fall das böse Erwachen, wenn das Gepäck kontrolliert wird. Führt man verbotene Mitbringsel mit, können hohe Bußgelder oder auch Haftstrafen verhängt werden. 

Letztlich sollte sich auch jede*r beim Kauf von Souvenirs fragen, ob Tiere, Pflanzen oder Lebensräume für dieses Produkt geschädigt oder getötet wurden. Denn wer Produkte aus oder gefährdete Tiere und Pflanzen selbst kauft, unterstützt den Handel mit diesen und somit die Zerstörung des „Urlaubsorts“ bzw. wichtiger Lebensräume. 

 

Nützliche Informationen findet man zum Beispiel beim Bundesamt für Naturschutz, beim Zoll oder unter www.artenschutz-online.de.